Cannabis-Liberalisierung

2021 wurde das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) geändert, um eine punktuelle Cannabis-Abgabe zu ermöglichen. Diese Versuche sollen die Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern.

Auf Veranlassung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) trat am 15. Mai 2021 der neue Art.8a BetmG in Kraft. Ziel war, begrenzte Pilotversuche für eine Cannabis-Abgabe «zu Genusszwecken» zu ermöglichen. Diese Versuche laufen in Basel, Biel, Bern, Lausanne, Genf, Luzern und Zürich. Jetzt tauchen erste «Studien» einer «wissenschaftlichen» Beurteilung auf.

Selbstauskünfte der Probanden

Etwa in Zürich kann Cannabis (Marihuana) in Apotheken, Social Clubs oder im Drogeninformationszentrum gegen Vorlegen eines Ausweises bezogen werden. Die Abgabe erfolgt seit rund drei Jahren im Programm «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» der Stadt und der Psychiatrischen Universitätsklinik. Am 5. Mai zogen die Städtischen Gesundheitsdienste basierend auf Daten der letzten zwei Jahre nun eine erste Zwischenbilanz. Diese stützt sich auf Selbstauskünfte der 3’100 Versuchspersonen und liest sich deshalb – wenig überraschend – geradezu enthusiastisch.

Die Teilnehmer des Pilotversuchs würden weniger problematischen Konsum aufweisen, heisst es in der Studie. Gemeint ist damit eine kleinere Abhängigkeit bezogen auf die Häufigkeit des Kiffens und die Stärke des Cannabis. Gemäss den Verantwortlichen sind die angeblichen Verbesserungen auf Begleitmassnahmen zurückzuführen, wie Beratung durch Fachpersonal bei der Abgabe, bestimmten THC-Grenzwerten und Kauflimiten. Die Konsu­menten litten unter weniger Angst- und Schlafstörungen. Auch hätten sie weniger körperliche Beschwerden, und die Werte für Depressionen blieben stabil.

10 Millionen auf Staatskosten

Barbara Burri (Bild links) von den Städtischen Gesundheitsdiensten und Projektleiterin von «Züri Can» ist euphorisch über die angeblich so positiven Resultate. Rund ein Viertel der Leute hatte einen problematischen Konsum, also lange und stark konsumiert. Dieser Anteil sei auf rund einen Fünftel gesunken. Allerdings kann auch Burri nicht erklären, wie der nach wie vor starke Schwarzmarkt ausgehebelt werden soll und ob sich Versuchsteilnehmer zusätzlich auch noch dort eindecken. Auf jeden Fall seien bisher rund 1’000 Kilogramm Cannabis abgegeben worden, was einem Marktpreis von 10 Mio. Franken entspreche. Diese Menge sei dem Schwarzmarkt entzogen worden.

Laut Burri sind Studienergebnisse in Bern, Biel, Basel, Genf und Lausanne ähnlich positiv wie in Zürich. Sie sollen nun der Diskussion um das neue Cannabisproduktegesetz dienen. Es gehe dabei nicht um eine Legalisierung, sondern eine strenge Regulierung mit gesundheitsorientiertem Zugang. Der nichtkommerzielle Aspekt des Schweizer Projekts sei entscheidend und unterscheide sich von jenem in den USA. Weil es dort beim legalen Cannabis-Verkauf um Gewinne gehe, würden stärkere und unlimitierte Produkte verkauft. Die Details dürften die Kiffer allerdings weniger interessieren. Hauptsache ist für sie der freie Zugang zum Stoff.

Marihuana-Nostalgietrip

Burri ist überzeugt, dass sich die Zürcher Ergebnisse dereinst auf ein breites, nationales Gesetz übertragen lassen. Der definitiven Zulassung von Cannabis dürfte somit wenig entgegenstehen. Vorerst aber wird in Zürich auf Kosten der Steuerzahler fleissig weitergekifft. Das Stadtparlament verlängert im März die Studie bis Oktober 2028. Dafür wurden weitere 800’000 Franken gesprochen. Während der Kampf des Bundesamtes für Gesundheit gegen Tabak und Alkohol, gegen Fette und Zucker, und gar gegen das Fleischessen mit grösster Vehemenz geführt wird, ist Mariuhana offenbar ein nicht ausmerzbares Nostalgieprodukt der Alt-68 unserer Gesundheitsbürokraten.

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