Viele gleichgeschlechtlich ausgerichtete Personen finden sich in ihrer Situation unwohl und suchen medizinische und psychologische Beratung. Hilfe bieten Konversionstherapien von Fachleuten, die entsprechend ausgebildet sind und auf die Bedürfnisse des Patienten oder der Patientin eingehen können. Damit wird allerdings gleichzeitig impliziert, dass es sich bei Homosexualität und anderen sexuellen Praktiken um heilbare psychische Störungen handle. LGBTIQ+-Aktivisten kämpfen deshalb schon lange für ein Verbot solcher Therapieformen.
Bereits Ende 2021 hatte der Nationalrat ein Postulat (21.4474) des mittlerweile zurückgetretenen Erich von Siebenthal (SVP/BE) angenommen. Darin forderte dieser, «das tatsächliche Ausmass dieser Praktiken» in der Schweiz zu überprüfen und zu beurteilen, wie das geltende Recht «auf diese Situation reagiert».
Der Bundesrat lehnte Konversionstherapien bisher zwar «klar und entschieden» ab. Gleichzeitig beurteilte er allerdings den bestehenden gesetzlichen Rahmen als ausreichend. Das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsrecht biete ausreichenden Schutz vor Konversionstherapien, wenn sich jemand einer solchen nicht unterziehen will. Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene sei deshalb «nicht zwingend nötig».
Am 2. September 2026 hat der Bundesrat nun den von Siebenthal verlangten Bericht zur «Überprüfung und Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung» vorgelegt. Er kommt darin zum Schluss, dass sich aufgrund der begrenzten Datenlage nicht genau beziffern lässt, wie verbreitet Konversionstherapien sind. Es gebe solche aber auf jeden Fall auch in der Schweiz.
Zudem hätten einzelne Kantone eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen oder Gesetzesvorhaben gegen Konversionstherapien eingeleitet. Die unterschiedlichen Regelungen der Kantone führten jedoch zu einem uneinheitlichen Schutz. Vor diesem Hintergrund könne eine einheitliche Regelung auf Bundesebene sinnvoll sein. Die Ausarbeitung einer strafrechtlichen Regelung bedinge aber ein klares Mandat des Parlaments. Eine solche Möglichkeit biete die hängige Motion «Konversionsmassnahmen gegen LGBTQ-Personen strafrechtlich verbieten und ahnden» (22.3889). Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) muss nun entscheiden, wie es mit den Konversionstherapien weitergeht. Die Vehemenz des Kampfes gegen Konversionstherapien ist trotz allem erstaunlich. Schliesslich ist ja niemand zu einer solchen verpflichtet. Auch käme wohl keiner auf die Idee, Therapien gegen Pädophilie zu verbieten. Ein Verbot von Konversionstherapien würde bedeuten, dass Personen zwecks Nutzung einer solchen künftig ins Ausland reisen müssten. Oft sind es nicht zuletzt bekennende Christen, die einer homosexuellen Ausrichtung entsagen möchten und hierfür Hilfe suchen.
JUFA
