Seniorinnen und Senioren, aber auch Menschen mit Behinderung sollen dank staatlich mitfinanzierter Betreuung in ihrem Zuhause leben dürfen, statt in einem Heim. Dies beschlossen National- und Ständerat in der Sommersession vom Juni. Je nach Bedarf werden Pauschalen ausgerichtet, unter anderem für Mahlzeitendienste, Fahrdienste und Begleitung, sowie ein Notrufsystem. Der Bundesrat muss nun im Einzelnen regeln, inwieweit für solche Ausgaben Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden können. Bei IV-Bezügerinnen und -Bezügern soll die Betreuung zu Hause voll mit Ergänzungsleistungen finanziert werden, wenn die Deckung durch die IV ausgeschöpft ist. Die Betreuung zu Hause liegt in der Kompetenz der Kantone und wird von diesen finanziert. Rund 31’900 Rentner und Rentnerinnen nehmen hierfür EL in Anspruch.
(sda)
