BAG verliert vor Gericht

Im August 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) widerwillig die Beschaffungsverträge für die Corona-Impfstoffe. Wobei «veröffentlichen» nicht das richtige Wort ist: Das BAG schwärzte dabei nicht bloss einzelne Passagen, sondern ganze Seiten. In einem Vertrag mit Pfizer war auf 27 Seiten hintereinander kein einziger Buchstabe lesbar. So blieb unter Verschluss, wieviel die Schweiz Pfizer, Novavax oder Moderna pro Impfdosis bezahlte und wie die Lieferbedingungen aussahen. Oder wer für Nebenwirkungen haftet. Das sorgte nicht nur bei impfskeptischen Kreisen für Kritik. Der Anwalt und Kantonsrat Rémy Wyssmann (SVP/SO) reichte Beschwerde gegen das BAG ein. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass der Bund die Verträge mit Moderna und Novavax offenlegen muss. Es gab dem Beschwerdeführer recht, dass kein Ausnahmegrund erfüllt sei, um den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern. Das Urteil wurde am 18. Februar publiziert.

Die Richter sehen keine Anhaltspunkte, dass aussenpolitische Interessen oder der Ruf der Schweiz durch die Offenlegung der Dokumente Schaden nehmen könnten. Das BAG konnte auch kein objektives Geheimhaltungsinteresse nachweisen. Bereits bekannt ist, dass der Bund 2020 und 2021 830 Millionen Franken für Corona-Impfstoffe ausgab und dass er später ungenutzte Vakzine im Wert von 1,3 Milliarden Franken entsorgen musste, weil nur ein Viertel der insgesamt beschafften Dosen verimpft wurde.

(NZZ)

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