Es ist schon erstaunlich: Der Bund gibt jährlich Millionen für die Tabakprävention aus. Gleichzeitig wird der Konsum weicher Drogen als Lifestyle-Produkt liberalisiert.
Obwohl Cannabis-Konsum verboten ist, kiffen rund 220’000 Schweizer regelmässig. Gemäss einer kürzlichen WHO-Umfrage liegt unser Land damit auf dem europäischen Spitzenplatz. 27% der befragten 15-jährigen Knaben gaben an, bereits gekifft zu haben.
Erster Schritt zur Freigabe
Statt wie beim Tabak dem Konsum mit Prävention zu begenen, will die Politik nun das Cannabis-Verbot schrittweise aufheben und weiche Drogen legalisieren. So hat der Nationalrat am 2. Juni mit 113 zu 81 Stimmen als ersten Schritt beschlossen, das Rauschmittel im Rahmen eines «Pilotprojekts» vorerst versuchsweise abzugeben. Man wolle damit «gesicherte Erfahrungen über dem Konsum» erhalten, heisst die offizielle Begründung. Es gebe keine Studien, wer die Konsumenten seien und welche Faktoren den Konsum begünstigten.
Die Sache geht auf Vorstösse einzelner Städte zurück, Cannabis experimentell in Apotheken abzugeben. Dies scheiterte an einer fehlenden Grundlage im Betäubungsmittelgesetz. Im Nationalrat ging es darum, die Rahmenbedingungen für Pilotversuche in einem sog. «Experimentierartikel» zu definieren. Es ist eine Vielzahl bis zu fünfjährigen Studien mit je bis zu 5’000 Teilnehmern geplant, die schon bisher Drogen konsumieren. Sie sollen das Staats-Cannabis nur zum Eigengebrauch verwenden und nicht weiterverkaufen. Teilnehmen können Erwachsene über 18 Jahren. Arbeitgeber und Schulen müssen nicht informiert und Fahrausweise nicht abgegeben werden.
Wissenschaftlichkeit vorgeschoben
Die Vereinigung «Eltern gegen Drogen» zeigte Unverständnis gegenüber dem Nationalratsentscheid. Experimente mit Kiffen widersprächen Artikel 5 der Bundesverfassung, wonach Gesundheit und öffentliche Sicherheit prioritär sein müssten. Bedauert wurde zudem, dass die Teilnahme an den «Pilotprojekten» nicht an schärfere Bedingungen geknüpft wurde. Die «Versuche» entbehrten der Wissenschaftlichkeit, weil Vergleichsgruppen fehlten.